Im Februar 2024 verabschiedete die Repräsentantenkammer offiziell das Gesetz zur Einführung der obligatorischen inländischen elektronischen Rechnungsstellung für B2B. Als Datum für das Inkrafttreten ist der 1. Januar 2026 vorgesehen.
Was bedeutet das für belgische Unternehmen?
Die elektronische Rechnungsstellung mit Peppol als treibender Kraft bietet belgischen Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, darunter Kosteneinsparungen, verbesserte Effizienz und Wettbewerbsvorteile. Für Unternehmen ist es unerlässlich, diese Chancen zu nutzen, um ihre Marktposition zu stärken und in einer zunehmend digitalen Wirtschaft zu wachsen. Mit der richtigen Implementierung und einem Blick in die Zukunft können belgische Unternehmen von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung und Peppol profitieren.
Beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung
Auch wenn der Stichtag 1. Januar 2026 noch in weiter Ferne scheint, liegt es in Ihrem Interesse, Ihr Unternehmen jetzt auf die B2B-E-Rechnung vorzubereiten.
Neben der Compliance bietet die Rechnungsstellung über Peppol auch wesentliche Vorteile. Wir listen die offensichtlichsten auf:
- Zuverlässig: Durch den Einsatz von Peppol können Sie sich auf eine standardisierte und fehlerfreie Datentransaktion verlassen, die zudem gesichert ist.
- Zeitersparnis: Das Lesen, Verarbeiten und Bezahlen von Rechnungen nimmt einen Bruchteil der Zeit einer manuellen Bearbeitung in Anspruch. Dies erhöht die Effizienz.
- Kosteneinsparungen: Sie sparen nicht nur Personalkosten durch den Wegfall manueller Eingriffe, sondern auch den Papierverbrauch und die Abfallverarbeitung.
- Transparente Finanzen: Dank der Geschwindigkeit, mit der Rechnungen bearbeitet und bezahlt werden, haben Sie in Echtzeit Einblick in Ihre finanzielle Situation.
✔️Wichtige Neuigkeiten: Die belgische Kammer hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die einen 120-prozentigen Steuerabzugsvorteil bei der Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung mit Peppol bietet. Dies gilt unter anderem für Beratungskosten zur Erstellung der E-Rechnung. Der Abzug von 120 % gilt für Einzelunternehmer und KMU für Kosten, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2027 anfallen, um der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im Jahr 2026 nachzukommen.
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