Sanktionslistenprüfung Software Lösungen

Bleiben Sie konform mit unserer Software für die Sanktionslistenprüfung


Eliminieren Sie manuelle Arbeitsabläufe mit einer benutzerfreundlichen Lösung zur Sanktionslistenprüfung, die für Unternehmen jeder Größe entwickelt wurde.

Confident compliance professional screening for denied parties on a tablet with an image of a cargo ship and a business meeting pinned at opposite corners of the picture

Umfassende , konfigurierbare und skalierbare Prüfungsoptionen für Ihre Bedürfnisse

Unsere Lösungen für das Sanktionsscreening bieten flexible Optionen, die sich Ihren Anforderungen anpassen, egal ob Sie On-Demand-Compliance-Prüfungen, anpassbare Rescreening-Frequenzen oder eine Stapelverarbeitung mit hohem Volumen benötigen.


Online-Überprüfung

Cloud-basierte Anwendung zur Überprüfung von Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.

Batch- Überprüfung

Überprüfen Sie alle Ihre Kontakte auf einmal anhand mehrerer Listen gleichzeitig.

OFAC Screening

Automatisieren Sie OFAC-Compliance-Prüfungen, um sicherzustellen, dass jede Transaktion sicher ist.

Dynamische-Überprüfung

Überprüfen Sie Kunden und Partner automatisch auf Aktualisierungen der Listen der abgelehnten Parteien.

Integrierte Überprüfung

Lässt sich in praktisch jedes Geschäftssystem einbinden, um ein konsistentes und zuverlässiges Denied Party Screening zu gewährleisten.

Mehr erfahren

Content Überprüfung

Nutzen Sie eine umfassende Datenbank mit Verweigererlisten, die in Echtzeit aktualisiert wird und eine hohe Datengenauigkeit aufweist.

Haben Sie Fragen? Wir sind hier, um sie zu beantworten.

Dank der globalen Abdeckung der Überwachungsliste bleiben Sie überall konform

Seien Sie effektiv bei der Überprüfung von Sanktionen mit:

Umfangreiche Denied Party Lists: Der nahtlose Zugriff auf eine Vielzahl von Sanktionslisten aus verschiedenen Ländern stellt sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und keinen Treffer verpassen.

Immer aktuelle Screening-Inhalte: Die Listen der verweigerten und eingeschränkten Parteien werden automatisch mit den neuesten Informationen aktualisiert, sobald diese auftauchen.

Erweiterte Due-Diligence-Daten: Gehen Sie über oberflächliche Prüfungen hinaus und decken Sie versteckte Risiken mit ausgefeilten Screening-Methoden und Daten wie sanktionierte Eigentumsverhältnisse, IP und „Nur-Adressen“-Screening auf.

Wie wir die Sanktionslistenprüfung schneller und einfacher machen

EDB logo a Descartes Denied Party Screening customer

"Dank der Effizienz und Robustheit von Descartes Visual Compliance kann sich unser Compliance-Programm derzeit mit jedem Unternehmen unserer Größe messen. Und dank der Salesforce-Integration können wir Lead-Listen, webgesteuerte Abonnenten und bestehende Kunden dynamisch überprüfen, um den Reaktionsprozess im Vertrieb zu optimieren und den Vertriebszyklus zu beschleunigen."

Paul Lucchese, Vice President & General Counsel, EDB

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Ausgezeichnet von den Nutzern


Unsere Lösung wurde von G2 zur besten Software für Denied Party Screening 2025 gekürt und bietet Unternehmen zuverlässige, innovative Tools, die den Erfolg bei der Einhaltung von Vorschriften fördern. Schließen Sie sich den Unternehmen an, die den Besten der Branche vertrauen!

Gestalten Sie Ihre globale Handelsstrategie mit den Expertenressourcen von Descartes

Einkäufer-Leitfaden


Bleiben Sie konform mit effektiven Softwarelösungen für die Sanktionslistenprüfung

Sanktionslistenprüfung - FAQ

Was ist der Unterschied zwischen „Denied Party Screening“ und „Restricted Party Screening“?

In der gebräuchlichen Alltagssprache können beide Begriffe synonym verwendet werden, und es gibt keinen funktionalen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Rechtlich gesehen gibt es jedoch einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen, der sich auf den Exportkonformitätsprozess eines Unternehmens auswirken kann:

  • Eine „Denied Party“ ist ein Handelspartner (Einzelperson oder Unternehmen), dem Exportprivilegien entzogen (oder verweigert) wurden. Es kann immer noch möglich sein, mit so einem Handelspartner Geschäfte zu machen und ihm Waren oder Technologie zu verkaufen, wenn dieser Handelspartner jedoch die Ware oder Technologie dann exportiert oder re-exportiert, würde dies einen Verstoß gegen die Exportbestimmungen darstellen. In einem solchen Fall ist der Verkäufer besagter Ware oder Technologie mitschuldig an dem Verstoß. Ein wirksamer Weg, einer solchen Situation zuvorzukommen, besteht darin, auf Endverwendungs- und Endverwendererklärungen zu bestehen.
  • Eine „Restricted Party“ ist ein Handelspartner, mit dem der Handel oder das Geschäft eingeschränkt ist. Diese Einschränkungen können partiell sein – d. h. gezielt Transaktionen und den Handel mit bestimmten Waren oder Technologien verhindern – oder vollständig, d. h. es dürfen überhaupt keine Geschäfte mit dieser Person oder Organisation getätigt werden.
Was sind Sanktionslisten?
Wer sollte überprüft werden?
Wann sollte ein Screening erfolgen?

Im Allgemeinen sollte die Sanktionslistenprüfung am ersten Kontaktpunkt zwischen dem Unternehmen und der zu prüfenden Person oder Körperschaft erfolgen. Diese Überprüfungen sollten in einer Vielzahl von Situationen durchgeführt werden – nicht nur im Hinblick auf den internationalen Handel.

Zum Beispiel aus der Perspektive der Personalabteilung, von Finanztransaktionen, der Sicherheit am Standort und einer Vielzahl anderer Szenarien, in denen Unternehmen mit Dritten in Kontakt kommen.

Die Überprüfung sollte auch fortlaufend erfolgen, da aufgrund der sich ständig ändernden Sanktionslisten jemand, der möglicherweise zuvor noch nicht auf einer Liste stand, zum Zeitpunkt der nächsten Transaktion bereits dort aufgeführt sein kann. Eine kontinuierliche Überprüfung kann dazu beitragen, unwissentliche Verstöße gegen die Exportkonformität zu verhindern.

Welche Sanktionslisten sollten überprüft werden?

Es gibt Hunderte von Sanktionslisten, die von verschiedenen Regierungen und internationalen Organisationen auf der ganzen Welt geführt werden. Unternehmen sollten die Sanktionslisten, die sie für eine Überprüfung benötigen genau überprüfen, um Konformität sicherzustellen.

Zum Beispiel muss ein in den USA ansässiges Unternehmen, das nur im Inland tätig ist, immer noch die amerikanischen Listen überprüfen – aber es muss möglicherweise nicht die Sanktionslisten eines anderen Landes prüfen, wenn es dort keine Geschäfte tätigt.

Müssen alle Unternehmen eine solche Überprüfung durchführen?

Ja. Es ist die rechtliche Verpflichtung jedes Unternehmens, die geltenden Exportbestimmungen einzuhalten, und da in den meisten Hoheitsgebieten eigene Sanktionslisten geführt werden, sollte jedes Unternehmen, die entsprechenden Sanktionslisten überprüfen, um sein Risiko, gegen Exportbestimmungen zu verstoßen, zu minimieren.

Wenn Unternehmen nicht exportieren, müssen sie dann trotzdem die Listen überprüfen?
Wie oft sollte die Überprüfung erfolgen?

Unternehmen sollten alle Personen und Körperschaften, mit denen sie zusammenarbeiten, beim ersten Kontakt überprüfen. Die Sanktionslisten ändern sich jedoch häufig, und ein Eintrag, der möglicherweise noch nie zuvor auf einer Liste war, kann beim nächsten Mal, wenn Sie mit jemandem zu tun haben, auf dieser Liste stehen. Es ist daher sehr ratsam, alle Personen, Unternehmen und Organisationen, mit denen eine Zusammenarbeit stattfindet, jedes Mal zu überprüfen, wenn man mit ihnen zu tun hat. Ein Tool zur Durchsuchung von Sanktionslisten mit automatischer Funktionalität für eine erneute Überprüfung, wie z. B. die Visual Compliance-Suite von Descartes mit Sanktionslisten-Lösungen, kann dazu beitragen, die Anstrengungen und die Ressourcen zu minimieren, die mit diesem Prozess verbunden sind.

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